AGB:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Verein Kammermusikfest Kloster Kamp – Kammermusik am Niederrhein e.V. (nachfolgend kurz »KMF-Verein« oder »Veranstalter« genannt) und dem Kunden.

Kartenbestellung / Kartenverkauf:

Mit der Kartenbestellung akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des KMF-Vereins und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung sowie diesen AGB. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet der KMF-Verein, wie der Vertrag ausgeführt wird.
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für ein Konzert liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.
Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird der Veranstalter stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.

Alle Angebote des KMF-Vereins sind freibleibend sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines  Angebotes. Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den KMF-Verein zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Die Preise verstehen sich als Endpreise. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb 7 Werktagen zu begleichen. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist der KMF-Verein berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben.
Der Versand der Karten erfolgt innerhalb 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs.

Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und –tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Konzerte.

Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

An der Tageskasse kommen Restkarten eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf.

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.

Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person zum Verkauf von Eintrittskarten berechtigt.

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, Veranstaltungsabsage, Sichtbehinderung:

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.

Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne Vorverkaufsgebühren) vom Veranstalter erstattet.

Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn der Aufführung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben.

Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern, bzw. zu ändern.

Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen:

Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Sonstiges:

Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den KMF-Verein aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der KMF-Verein haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.

Der Kunde nimmt die Leistung des KMF-Vereins grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Ansprüche gegen Sponsoren des Veranstalters sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoren tragen keine Verantwortung für die Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten, insbesondere Besuchern und Lieferanten der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Kunden werden ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber dem KMF-Verein geltend machen.

Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist das Gericht unseres Geschäftsitzes. Der Kunde kann den KMF-Verein nur an dessen Sitz verklagen.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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